Hörscreening bei Neugeborenen

Seit 2003 ist ein universelles Hörscreening der Neugeborenen in Österreich im Mutter-Kind–Pass verankert. Das heißt, dass jedes Neugeborene auf ein normales Hörvermögen untersucht wird.

Für eine normale Sprachentwicklung ist ein normales Hörvermögen Voraussetzung. Wenn eine Hörminderung nicht rechtzeitig erkannt wird, führt das zu einer verzögerten oder bei Gehörlosigkeit bzw. hochgradiger Schwerhörigkeit zum Ausbleiben der Sprachentwicklung.

Das Screening wird durch technische Untersuchungen durchgeführt, die für die Säuglinge komplett schmerz- und risikofrei sind. Das Kind schläft idealerweise während der Untersuchung , durch Messungen über einen kleien Stöpsel im Gehörgang oder aufgeklebten Elektroden kann ein funktionierendes Gehör nachgewiesen werden.

Das Screening wird apparativ durchgeführt entweder mittels des Nachweises von Otoakustischen Emissionen oder mittels Hirnstammaudiometrie. Beide Methoden sind für den Säugling schmerzlos, idealerweise schläft das Kind bei der Untersuchung.

Sollte das Screening wiederholt auffällig sein, wird eine weiterführende Hörabklärung an einem (Zentrum für kindliche Schwerhörigkeit) pädaudiologischen Zentrum empfohlen. Erst bei einer genaueren Untersuchung kann festgestellt werden, ob wirklich eine Hörminderung besteht.