Hörscreening bei Neugeborenen
Seit 2003 ist ein universelles Hörscreening der Neugeborenen in Österreich im Mutter-Kind–Pass verankert. Das heißt, dass jedes Neugeborene auf ein normales Hörvermögen untersucht wird.
Für eine normale Sprachentwicklung ist ein normales Hörvermögen Voraussetzung. Wenn eine Hörminderung nicht rechtzeitig erkannt wird, führt das zu einer verzögerten oder bei Gehörlosigkeit bzw. hochgradiger Schwerhörigkeit zum Ausbleiben der Sprachentwicklung.